Mitglied werden

Warum der Golfclub Holledau?

Willkommen im Golfclub Holledau – Ihrem exklusiven Zuhause für Golfliebhaber und Naturgenießer! Wenn Sie die Faszination des Golfsports in einer einladenden und herzlichen Atmosphäre erleben möchten, laden wir Sie herzlich ein, Mitglied in unserem Club zu werden. Hier, inmitten der malerischen Landschaft von Holledau, finden Sie nicht nur einen Platz zum Golfspielen, sondern auch eine lebendige Gemeinschaft von Gleichgesinnten.

Als Mitglied im Golfclub Holledau profitieren Sie von einer Vielzahl exklusiver Vorteile: von uneingeschränktem Zugang zu unserem erstklassigen Golfplatz über bevorzugte Startzeiten bis hin zu exklusiven Veranstaltungen und Turnieren. Doch bei uns geht es nicht nur um Golf – es geht auch um das Gefühl von Zugehörigkeit und gemeinschaftlichem Miteinander.

Entdecken Sie die Vielfalt und die Vorzüge einer Mitgliedschaft im Golfclub Holledau und werden Sie Teil unserer einzigartigen Golf-Community. Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen und gemeinsam unvergessliche Golferlebnisse zu teilen.

Unsere Mitgliedschaften

Nachfolgend finden Sie alle aktuellen Varianten der Mitgliedschaft in unserem Golfclub. Neben speziellen Angeboten für Jugendliche, Studenten und Berufseinsteiger bieten wir grundsätzlich zwei Mitgliedschaftsmodelle an: die Vollmitgliedschaft und die Jahresmitgliedschaft. Bei der Vollmitgliedschaft wird nach Zahlung einer Aufnahmegebühr ein deutlich geringer jährlicher Beitrag fällig als bei der Jahresmitgliedschaft. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne, damit wir im persönlichen Gespräch das passende Mitgliedschaftsmodell finden.

Mitgliedschaft Preis Aufnahmegebühr
3-Monate-Probemitgliedschaft (volles Spielrecht auf der gesamten Anlage) 350 € nur für Neukunden und nur einmalig möglich
Schnuppermitgliedschaft GOLD 1.600 € nur für Neukunden und nur einmalig möglich
     
GOLD - mtl. Zahlung 12 x 189 € zzgl. 150 € Verbandsgebühren einmalige Aufnahmegebühr 150 €
GOLD ordentliche Mitgliedschaft 1.840 € zzgl. 150 € Verbandsgebühren einmalige Aufnahmegebühr 1.500 €  
     
U 30 - jährliche Spielgebühr 1.340 € zzgl. 150 € Verbandsgebühren einmalige Aufnahmegebühr 150 €
U 25 - jährliche Spielgebühr 490 € zzgl. 50 € Verbandsgebühren einmalige Aufnahmegebühr 50 €
U 18 - jährliche Spielgebühr 250 € -
U14 - jährliche Spielgebühr 90 € -
Mitgliedschaften Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golf- und Freizeitanlagen GmbH Weihern-Holledau

1. Jedes Mitglied ist nach Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrages berechtigt, den vorhandenen Akademieplatz und Übungseinrichtungen der Golfanlage Holledau während der Öffnungszeiten zu benutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Dem Mitglied wird je Kalenderjahr ein DGV Ausweis ausgegeben.

2. Gold Mitglieder sind berechtigt alle Plätze zu nutzen. Silber Mitglieder entrichten derzeit folgende nutzungsabhängige Spielgebühren für die Plätze Weihrerhof und Pumpernnudl vor Antritt der Golfrunde 9/18 Löcher Werktags zu 19,-/29,- Euro sowie Samstag, Sonntage und Feiertage 32,-/49,- Euro.

3. Das Mitglied erteilt bis auf Widerruf die Berechtigung den Beitrag per SEPA-Lastschrift am ersten Geschäftstag des Monats einzuziehen. Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an die von der Golfanlage Holledau auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

4. Alle Mitglieder unterliegen der Hausordnung, die durch Aushang bekanntgegeben wird und haben den Anordnungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Golf- und Freizeitanlagen GmbH Holledau Folge zu leisten. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt erhält Hausverbot.

5. Sachbeschädigungen, Verunreinigungen sowie Sabotageschäden auf der Golfanlage Holledau werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verusacht hat.

6. Die Golf und Freizeitanlagen GmbH-Holledau haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Schäden, die von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind und bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

7. Bei Verhinderung eines Mitglieds infolge Krankheit von mehr als sechs Monaten Dauer, Schwangerschaft oder Wehrdienst, kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt ein Kalenderjahr und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich mit Nachweis zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die GOLD-Schnupper-Mitgliedschaft endet nicht automatisch sondern wird bei Nichtkündigung als GOLD-Mitgliedschaft mit dem entsprechenden Tarif fortgesetzt. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut 3 Monate zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Bei Vertragsende ist der aktuelle DGV Ausweis an die Golf und Freizeitanlagen GmbH-Holledau zurückzusenden. Die Kündigung wird wirksam, wenn der aktuelle DGV-Ausweis der Golf und Freizeitanlagen GmbH-Holledau zurück gegeben wurde. Das Mitglied wird nach Vertragsende von der DGV -Intranet Mitgliederliste der Golfanlage Holledau gestrichen.

9. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus, spätestens am 05.01. des Jahres zu leisten. Gerät das Mitglied schuldhaft für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort fällig. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitglieds. Alle Angaben verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer.

10. Das Mitglied erteilt der Golf und Freizeitanlagen GmbH-Holledau bis auf Widerruf die Berechtigung den Beitrag per Bankeinzug jährlich vom Bankkonto des Mitglieds abzubuchen. Auf alle von SEPA-Lastschrift abweichenden Zahlungsformen wie Barzahlung oder Überweisung berechnen wir zusätzlich 2,5% der Rechnungssumme als Bearbeitungsgebühr. Die Golf und Freizeitanlagen GmbH-Holledau ist berechtigt die Spielgebühren um acht Prozent jährlich anzupassen, um steigende Kosten und Inflation auszugleichen. Altersbezogene Spielgebühren werden dem jeweiligen Alter des Mitglieds entsprechend berechnet. Die Tarife U14, U18, U25, U30 Gold werden zum Stichtag 01.01 des jeweiligen Jahres nach dem Alter des Mitglieds entsprechend in Rechnung gestellt.

11. Änderungen des Namens, der Adresse oder Bankverbindung sind der Golfanlage Holledau unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnung wird dem Mitglied per Email zugestellt. Postalische Zustellung der Rechnung in gedruckter Form ist auf Wunsch für 10,00 Euro je Rechnung möglich.

12. Sollten Teile der AGB`s unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt das entsprechende Gesetzesrecht.